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10 Pflichtangaben für Rechnungen ab 1. Juli
 
Eine ordnungsgemäße Rechnung muß ab dem 1. Juli 2002 folgende Angaben enthalten:
  • Name, Anschrift und Steuernummer (das ist neu!) des Lieferanten bzw. Dienstleisters
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Datum der Rechnung
  • Bezeichnung der Ware bzw. Leistung
  • Nettobetrag, Umsatzsteuerbetrag, Steuersatz, Rechnungsbetrag brutto*
Ausnahmen gelten für Kleinunternehmer.
 
* Vereinfachungen gelten nur für Rechnungen bis EUR 100 (§ 14 Abs. 1a UStG)
 
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